Der 3. Bundesrat des Deutschen Tischtennis-Bundes hat in seiner Sitzung in Frankfurt am Main die Preise fรผr die Turnierlizenz beschlossen, die zum 1. Juli 2024 eingefรผhrt wird. Das Halbjahres-Abo der Turnierlizenz fรผr den Erwachsenen-Individualspielbetrieb, in der abhรคngig vom Alter des Lizenzinhabers die Senioren-Lizenz enthalten ist, wird 4,99 Euro kosten. Die Einmal-Veranstaltungslizenz, die fรผr ein einziges, ggf. mehrtรคgiges Turnier gรผltig ist, ist fรผr 2,99 Euro zu haben. Die beiden Nachwuchslizenzen bleiben wie geplant kostenfrei.

Die Inhaber der Abo-Lizenz fรผr Erwachsene/Senioren erhalten einmalig ihre persรถnliche Startnummer auf Mesh-Gewebe sowie beim Ersterwerb und jeder Verlรคngerung zusรคtzlich Goodies. Zur neuen Saison sind diese Gratiszugaben ein 3er-Pack ITTF zugelassene Drei-Stern-Wettkampfbรคlle (UVP: 5,90 Euro) mit Turnierlizenz-Sonderstempel, ein Einkaufsgutschein bei einem Tischtennispartner in Hรถhe von zehn Euro ab einem Mindesteinkaufswert von 50 Euro sowie zwei Ausgaben des Fachmagazins โ€žtischtennisโ€œ im PDF-Format (Print-Einzelpreis: 5,40 Euro).

Der Bepreisung war eine lรคngere Diskussion vorangegangen, in der auch die Rรผckmeldung der Basis in Tischtennis-Deutschland รผber die Einfรผhrung der Turnierlizenz zur Sprache kam. Trotz unterschiedlicher Meinungen in den 17 anwesenden DTTB-Landesverbรคnden รผber die Hรถhe der Lizenzpreise stellten die Delegierten eines nicht in Frage: den Grundsatz, dass die Einfรผhrung der Turnierlizenz notwendig ist.

Denn: Meldungen fรผr den Einzelspielbetrieb erfolgen immer รถfter durch den einzelnen Spieler selbst und seltener รผber dessen Verein. Diese neue Rechtsbeziehung muss auch รผber die Ordnungen des DTTB und der Landesverbรคnde abgedeckt werden.

Turnierlizenz schlieรŸt versicherungsrechtliche Lรผcke

In diesem Sinne regelt die bereits vor drei Jahren vom Bundestag verabschiedete Turnierlizenz bislang offene Fragen rund um Versicherung, Haftung fรผr Schรคden sowie Aufsichtspflicht bei Kindern und Jugendlichen, je nachdem wer fรผr ein Turnier meldet โ€“ der Verein oder der Aktive selbst bzw. bei Minderjรคhrigen die Erziehungsberechtigten.

Nach Einschรคtzung der vom DTTB konsultierten Sportversicherer und Juristen schlieรŸt die in der Turnierlizenz erhaltene Versicherung eine seit Lรคngerem bestehende Lรผcke bzw. schafft Klarheit in einer rechtlichen Grauzone: Bei Turnieren, fรผr die nicht ausdrรผcklich der eigene Verein meldet bzw. an denen ein Spieler nicht ausdrรผcklich im Auftrag des Vereins teilnimmt, ist nicht automatisch der รผbliche Versicherungsschutz รผber den eigenen Verein gegeben. Bei Tischtennisaktivitรคten im Verein – ob Training, Vereinsmeisterschaft oder Punktspiel mit der Mannschaft – springt bei einem Unfall die Sportversicherung ein, die die Tischtennisverbรคnde fรผr ihre Vereine รผber die jeweiligen Landessportbรผnde abgeschlossen haben. Meldet sich ein Aktiver jedoch selbst ohne Kenntnis seines Vereins beispielsweise fรผr das Osterturnier in seiner Region oder fรผr ein Race-Turnier an seinem bayerischen Urlaubsort, kรถnnte der Vereinsversicherungsschutz nach Auffassung der Sportversicherer nicht gelten. Daher gilt: Sicher ist sicher! Die Unfallversicherung, die der DTTB fรผr die Turnierlizenzinhaber abschlieรŸt, sichert den bestehenden Vereinsversicherungsschutz ab, wenn ein Spieler nicht explizit fรผr seinen Klub unterwegs ist, etwa bei der Teilnahme an offenen Turnieren mit Individualwettbewerben von Kreis- bis zu Deutschen Meisterschaften, an Ranglistenturnieren oder Turnierserien.

Klarheit auch in Haftungsfragen

Die Turnierlizenz lรถst auรŸerdem die Frage der Haftung: Wer sich selbst meldet, haftet auch selbst, wenn er bei einem Individual-Turnier einem anderen schuldhaft einen Schaden zufรผgt. Der Verein kann in diesem Fall eindeutig nicht in die Pflicht genommen werden. Bei Minderjรคhrigen liegt die Aufsichtspflicht bei denen, die gemeldet haben: entweder beim Verein durch die eingeschrรคnkte Turnierlizenz fรผr den Nachwuchs-Individualspielbetrieb oder bei den Erziehungsberechtigten, wenn sie ihre Zustimmung zum Erwerb der (uneingeschrรคnkten) Turnierlizenz fรผr den Nachwuchs-Individualspielbetrieb gegeben haben, mit der sich nur die Spielerinnen und Spieler fรผr Einzel-Turniere an- und abmelden kรถnnen.

Die Turnierlizenz finanziert die zu entwickelnde โ€žTurnierweltโ€œ

Mit den Einnahmen aus der Turnierlizenz finanziert der DTTB neben den Kosten fรผr die Versicherung die Entwicklung der sogenannten โ€žTurnierweltโ€œ, die zum 1. Juli 2025 an den Start gehen soll. Sie treibt die notwendige Digitalisierung im Tischtennis weiter voran als neue digitale Tischtennis-Heimat, die allen, die Turniere spielen und ausrichten, mehr Komfort bieten wird. Unter anderem werden in der โ€žTurnierweltโ€œ die Turniersuche, Meldeprozesse oder die Suche nach Doppelpartnern fรผr die Teilnehmenden an Individualturnieren im Vergleich zu heute deutlich einfacher. Weil die โ€žTurnierweltโ€œ den Teilnehmenden an Individualturnieren zugutekommt, soll sie nicht durch eine allgemeine Beitragserhรถhung finanziert werden, die alle รผber 500.000 Aktiven in den mehr als 9.500 Tischtennis-Vereinen und -Abteilungen belasten wรผrde. Stattdessen tragen die Teilnehmenden an Einzelturnieren die Kosten der โ€žTurnierweltโ€œ รผber die Gebรผhren der Turnierlizenz.

Weitere Einnahmen aus der Turnierlizenz flieรŸen in deren Programmierkosten, Hosting, Projektmanagement und Service sowie die mit der Abwicklung des Lizenzverfahrens verbundenen Bank- und PayPal-Gebรผhren.

Online-Diskussion mit Tischtennis-Deutschland zur Turnierlizenz: 3. April

Am Mittwoch, 3. April, ab 17 Uhr stellen sich Vertreter von DTTB, Landesverbรคnden und myTischtennis den Fragen der Basis zu Turnierlizenz und Turnierwelt in einer rund anderthalbstรผndigen Videokonferenz, die via Zoom sowie auf dem YouTube-Kanal des DTTB รผbertragen wird. โ€žMit der Bepreisung und der Festlegung der Goodies sind die letzten Mosaiksteine gelegt. Jetzt kรถnnen wir offensiv fรผr die Notwendigkeit und Vorteile von Turnierlizenz und Turnierwelt werben. Im direkten Gesprรคch ist es einfacher, Sorgen zu nehmen und offene Fragen der Basis zu klรคrenโ€œ, sagt DTTB-Prรคsident Andreas Hain.

Bundesrat fรผhrt โ€ždoppelte Spielberechtigungโ€œ bis Regionalliga ein

Der Bundesrat hat auรŸerdem die sogenannte โ€ždoppelte Spielberechtigungโ€œ fรผr die Spielklassen von Kreisebene bis einschlieรŸlich Regionalliga ab 1. Juli 2024 eingefรผhrt. Neben der Mannschaftsspielberechtigung in Deutschland dรผrfen Spielerinnen und Spieler auf diesen Ebenen kรผnftig auch wรคhrend der laufenden Saison zusรคtzlich fรผr einen oder mehrere auslรคndische Vereine auf Punktejagd gehen.

Ausnahmen gelten fรผr die Bundesligen. In der TTBL dรผrfen Spieler vom ersten Spieltag bzw. der ersten Hauptrunde der Deutschen Pokalmeisterschaften โ€“ je nachdem, welcher Zeitpunkt frรผher liegt โ€“ bis einschlieรŸlich dem Play-off-Finale der jeweiligen Spielzeit keine Spielberechtigung im Ausland besitzen. In der 1. Damen-Bundesliga dรผrfen Spielerinnen nach dem letzten Spiel ihrer Mannschaft in der jeweiligen Spielzeit fรผr auslรคndische Klubs starten. In den 2. und 3. Bundesligen der Damen und Herren gilt die Frist vom ersten bis zum letzten Spieltag der jeweiligen Spielzeit.

Die Beibehaltung der alten Regelung in den Bundesligen soll die Top-Ligen vor Wettbewerbsverzerrung schรผtzen, den Vereinen und ihren Partnern Planungssicherheit bieten und die Identifikation mit den Vereinen und Mannschaften stรผtzen.

(DTTB)